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Sonderurlaub

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Um die ungefähre Höhe des Verdienstausfalls zu ermitteln, gib bitte dein monatliches Brutto-Einkommen (also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung) ein.

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Sonderurlaub

Aus KJP-Mitteln wird der Verdienstausfall für max. 8 Arbeitstage erstattet. Daher können hier max. 8 Arbeitstage eingetragen werden. Der Anspruch auf Sonderurlaub richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. In NRW sind das lt. Sonderurlaubsgesetz max. 8 Arbeitstage. Gesetze anderer Bundesländer sehen z.T. bis zu 12 Arbeitstage vor. Sofern aufgrund gesetzlicher Regelungen anderer Bundesländer ein höherer Anspruch besteht, kann dieser – ohne die Möglichkeit der Erstattung des Verdienstausfalls – zusätzlich beantragt werden.

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Sonstiges

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